Sperrgutabfuhr

 

Zur Sperrgutabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallende Sperrstücke, die eine Länge von 2 m, ein Gewicht von 75 kg und eine Gesamtmenge von 4 Kubikmeter nicht überschreiten. Sperrstücke sind z. B.: Matratzen, Teppiche, Polstermöbel (Sofas und Sessel), Gartenmöbel aus Kunststoff, Spielgeräte (auch Schlitten und Ski) aus Kunststoff, Wäschekörbe aus Kunststoff, Bürostühle, Koffer, Kinderwagen, Regentonnen, Komposter aus Kunststoff, Fußleisten aus Kunststoff, Oberbetten, große Kissen usw.

Wichtig! Damit eine Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ausgeschlossen wird, dürfen keine spitzen und scharfkantigen Gegenstände wie z. B. Nägel, Schrauben, Glasscherben usw. aus den bereit gestellten Abfallgegenständen hervor stehen.

Nicht angenommen werden: Holzmöbel (Altholzabfuhr), Metallschrott (Metallschrottabfuhr), Elektroaltgeräte (Elektroaltgeräteabfuhr), mineralische Abfälle wie z. B. Waschbecken, WC-Schüsseln, Tontöpfe, Schiefer, Fliesen, Granitplatten usw.(Bauschuttrecyclinganlagen), Ast- und Strauchschnitt (Annahme am Bauhof einmalig im April und Oktober), Gewerbeabfälle (Eigenentsorgung), Baustellenabfälle (Eigenentsorgung), Papier u. Pappe (grüne Tonne), Wertstoffe (gelbe Tonne), Kleinteile in Kartons oder Säcken verpackt (Restabfalltonne) usw.

 

Die Sperrstücke müssen am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr am Straßenrand bereit stehen.