Sperrgutabfuhr

 

Zur Sperrgutabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallende Sperrstücke, die eine Länge von 2 m, ein Gewicht von 75 kg und eine Gesamtmenge von 4 Kubikmeter nicht überschreiten. Sperrstücke sind z. B.: Matratzen, Teppiche, Polstermöbel (Sofas und Sessel), Gartenmöbel aus Kunststoff, Spielgeräte (auch Schlitten und Ski) aus Kunststoff, Wäschekörbe aus Kunststoff, Bürostühle, Koffer, Kinderwagen, Regentonnen, Komposter aus Kunststoff, Oberbetten, große Kissen usw.

Wichtig! Damit eine Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ausgeschlossen wird, dürfen keine spitzen und scharfkantigen Gegenstände wie z. B. Nägel, Schrauben, Glasscherben usw. aus den bereit gestellten Abfallgegenständen hervor stehen.

Nicht angenommen werden: Holzmöbel (Altholzabfuhr), Metallschrott (Metallschrottabfuhr), Elektroaltgeräte (Elektroaltgeräteabfuhr), mineralische Abfälle wie z. B. Waschbecken, WC-Schüsseln, Keramik, Tontöpfe, Schiefer, Fliesen, Granitplatten usw. (Bauschuttrecyclinganlagen), Renovierungsabfälle wie Duschtassen- und wände, herausgerissene Teppichböden, PVC-/Vinylbodenbeläge, Kunststofftüren inkl. Zargen, Kunststofffenster inkl. Rahmen, Deckenpaneele, Laminat, Fußleisten etc. (Eigenentsorgung), Gewerbeabfälle (Eigenentsorgung), Baustellenabfälle (Eigenentsorgung), Papier u. Pappe (grüne Tonne), Wertstoffe (gelbe Tonne), Kleinteile in Kartons oder Säcken verpackt (Restabfalltonne) usw.

 

Das Sperrgut muss am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr morgens am Straßenrand bereit stehen. Die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens betreten nicht Ihr Grundstück, sondern laden ausschließlich an der Grundstücksgrenze auf.