Altholzabfuhr
Zur Altholzabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallenden Sperrstücke aus Holz, die eine Länge von 2 Metern und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten, insgesamt zu mindestens 50 Gewichtsprozent aus Holz bestehen, nicht mit Polster überzogen sind und eine Gesamtmenge von 4 m³ nicht überschreiten.
Sperrstücke aus Holz sind z.B.: Stühle, Tische, Schränke ohne Glaselemente, Küchen, Regale, Betten, Bilderrahmen ohne Glas, Kommoden, Konsolen, auch Möbelstücke aus Pressspan mit Kunststofffurnier beschichtet usw.
Scharniere, Griffe und ähnliches müssen nicht abgebaut werden, wenn sie weniger als 50 Gewichtsprozent ausmachen.
Wichtig! Damit eine Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ausgeschlossen wird, dürfen keine spitzen oder scharfkantigen Gegenstände wie z. B. Nägel, Schrauben, Glasscherben usw. aus den bereit gestellten Abfallgegenständen hervorstehen.
Nicht angenommen werden: Paletten jeglicher Art, Renovierungsabfälle (wie Laminat- und Parkettböden, Fußleisten, Deckenpaneele, Zimmer- und Haustüren (inkl. Zargen), Fenster (inkl. Rahmen), Zäune, Gartenhäuser etc.), Abfälle aus Haushaltsauflösungen (Eigenentsorgung), Ast- und Strauchschnitt (Annahme am Bauhof einmalig im April u. Oktober), Baumstämme (Eigenentsorgung), Lattenroste mit Metallrahmen (Metallschrottabfuhr), Sofas (Restsperrgut), Sessel (Restsperrgut), Gewerbeabfälle (Eigenentsorgung), Bauholz (Eigenentsorgung), Kleine Holzreste (Restabfalltonne) usw.
Altholzgegenstände aus dem Außenbereich (A4-Hölzer), z.B. imprägnierte Gartenmöbel, Sandkästen, Vogelhäuser etc. werden nicht mitgenommen.
Diese Altholzgegenstände können bei der Firma REMONDIS Olpe GmbH, Raiffeisenstraße 39 in Olpe kostenlos abgegeben werden.
Die Gesamtmenge darf 4 m³ nicht überschreiten.
Das Altholz muss am Abfuhrtag ab 06:00 Uhr morgens am Straßenrand bereitstehen. Die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens betreten nicht Ihr Grundstück, sondern laden ausschließlich an der Grundstücksgrenze auf.