Altholzabfuhr

 

Zur Altholzabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallende Sperrstücke aus Holz, die eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten, insgesamt zu mindestens 50 Gewichtsprozent aus Holz bestehen und eine Gesamtmenge von 4 Kubikmeter nicht überschreiten.

 

Sperrstücke aus Holz sind z.B.: Stühle, Tische, Schränke, Küchen, Regale, Betten, Bilderrahmen, Kommoden, Konsolen, auch Möbelstücke aus Pressspan mit Kunststofffunier beschichtet usw. Scharniere, Griffe usw. müssen nicht abgebaut werden, wenn sie weniger als 50 Gewichtsprozent ausmachen.

Wichtig! Damit eine Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ausgeschlossen wird, dürfen keine spitzen oder scharfkantigen Gegenstände wie z. B. Nägel, Schrauben, Glasscherben usw. aus den bereit gestellten Abfallgegenständen hervor stehen.

 

Nicht angenommen werden: Renovierungsabfälle (wie Laminat- und Parkettböden, Fußleisten, Deckenpaneele, Zimmer- und Haustüren (inkl. Zargen), Fenster (inkl. Rahmen), etc.) Ast- und Strauchschnitt (Annahme am Bauhof einmalig im April u. Oktober), Baumstämme (Eigenentsorgung), Lattenroste mit Metallrahmen (Metallschrottabfuhr), Sofas (Restsperrgut)), Sessel (Restsperrgut), Restmüll (Restabfalltonne), Gewerbeabfälle (Eigenentsorgung), Bauholz (Eigenentsorgung) usw. 
Schadstoffhaltige Altholzgegenstände (A4-Hölzer), z.B. imprägnierte Gartenmöbel, Hölzer aus dem Gartenbau wie Zäune, Sichtschutzelemente usw. werden nicht mitgenommen. Diese Altholzgegenstände können bei der Firma REMONDIS Olpe GmbH, Raiffeisenstraße 39 in Olpe kostenlos abgegeben werden. Die Gesamtmenge darf 4 m³ nicht überschreiten.

 

Das Altholz muss am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr morgens am Straßenrand bereit stehen. Die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens betreten nicht Ihr Grundstück, sondern laden ausschließlich an der Grundstücksgrenze auf.